Abkündigen

Abkündigen

Abkündigen, verb. reg. act. welches das Frequentat. von dem im Hochdeutschen ungebräuchlichen abkünden ist. 1) Eigentlich, von einem erhabenen Orte bekannt machen; besonders von der Kanzel. Einen Verstorbenen abkündigen. Am häufigsten, die bevorstehende eheliche Verbindung zweyer Personen von der Kanzel bekannt machen, welches in Obersachsen gemeiniglich aufbiethen, in einigen Gegenden abbiethen, in Oberdeutschland aber verkünden, sonst aber auch mit einem Lateinischen Ausdrucke proclamiren genannt wird. 2) * In den Rechten sich von einer Sache los sagen, auf dieselbe Verzicht leisten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • abkündigen — abkündigen:⇨bekannt(5) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • abkündigen — ạb||kün|di|gen 〈V. tr.; hat〉 gemeindliche Informationen im Gottesdienst von der Kanzel herab bekanntgeben ● der Pfarrer kündigte die Messen der bevorstehenden Weihnachtszeit ab * * * ạb|kün|di|gen <sw. V.; hat (Kirche): von der Kanzel herab… …   Universal-Lexikon

  • abkündigen — ạb|kün|di|gen (von der Kanzel verkünden) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Abkündigung — Ạb|kün|di|gung, die; , en: das Abkündigen. * * * Ạb|kün|di|gung, die; , en: das Abkündigen …   Universal-Lexikon

  • Mehter — Mehterhâne 1720 Mehterhâne (Osmanisch: مهترخانه, türkisch auch: mehter takımı oder mehter) ist der seit dem 17. Jahrhundert gängige osmanische Name für Musikkapellen, die nach 1453 einheitliche Besetzungen erhielten und hauptsächlich als… …   Deutsch Wikipedia

  • Mehter takimi — Mehterhâne 1720 Mehterhâne (Osmanisch: مهترخانه, türkisch auch: mehter takımı oder mehter) ist der seit dem 17. Jahrhundert gängige osmanische Name für Musikkapellen, die nach 1453 einheitliche Besetzungen erhielten und hauptsächlich als… …   Deutsch Wikipedia

  • Mehterhâne — Mehterhâne, Miniaturen von 1720 Mehterhâne (Osmanisch: مهترخانه, türkisch auch: mehter takımı oder mehter) ist der seit dem 17. Jahrhundert gängige osmanische Name für Musikkapellen, die nach 1453 einheitliche Besetzungen erhielten und… …   Deutsch Wikipedia

  • Proclāma — (lat.), öffentliche Bekanntmachung, öffentlicher Anschlag, Ausruf, Aufgebot; daher Proclamiren, ausrufen, öffentlich bekanntmachen, verkündigen, bes. Verlobte von der Kanzel abkündigen, aufbieten. Proclamation, Bekanntmachung durch öffentliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aufbiethen — Aufbiethen, verb. irreg. act. (S. Biethen,) welches nach Maßgebung des verschiedenen Gebrauches des einfachen Verbi auch von verschiedener Bedeutung ist. 1. So fern biethen, für befehlen gebraucht wird, bedeutet aufbiethen eigentlich, befehlen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kunden — * Kunden, oder Künden, und dessen Intensivum Kündigen, zwey im Hochdeutschen außer der Zusammensetzung veraltete Zeitwörter, welche von dem Nebenworte kund abstammen. Sie bedeuteten, 1. Als Neutra, mit dem Hülfsworte haben, wissen, können und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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