Fensterrecht, das

Fensterrecht, das

Das Fênsterrêcht, des -es, plur. die -e, die Vorrechte, welche den Fenstern in den Rechten zugestanden sind; daß man einem andern nicht das Licht verbauen darf u.s.f.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Fensterrecht — Fensterrecht, je nach der Landessitte bald das Recht, daß der Nachbar an s. Mauer kein Fenster ausbreche, welches in den Hof des Berechtigten sähe; bald im Gegentheil das Recht, ein Fenster in eigener, zuweilen auch in fremder Mauer zu haben …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Friedensreich Hundertwasser — Hundertwasser (links) 1965 in Hannover Hu …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Nachbarrecht, Vorschriften, denen das Eigentum an Grundstücken im privatwirtschaftlichen Interesse des Nachbarn unterworfen ist. Es enthält insonderheit Bestimmungen über den Überbau, die Zufuhr, Abmarkungspflicht, Grenzanlagen, Grenzbaum,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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