Gerichtsschuldheiß, der

Gerichtsschuldheiß, der

Der Gerichtsschuldheiß, des -en, plur. die -en, der Schuldheiß, welcher im Nahmen des Landesfürsten das Richteramt verwaltet, und an andern Orten Richter, Präsident, Stadtvogt, Gerichtsvogt u.s.f. genannt wird. Auch auf den Dörfern gibt es zuweilen Gerichtsschuldheißen, welche zusammen gezogen Gerichtsschulzen genannt werden, und in geringfügigen Sachen Recht zu sprechen haben. An andern Orten heißen sie Gerichtsschöppen, Bauermeister, Rügemeister, Richter u.s.f. S. Schuldheiß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Richter, der — Der Richter, des s, plur. ut nom. sing. von dem vorigen Zeitworte. 1. Ein Werkzeug oder Ding, die gehörige Ausdehnung eines Dinges, oder die Richtung seiner Bewegung zu bestimmen; in welcher Bedeutung es doch nur in einigen Zusammensetzungen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”