Gewissensbiß, der

Gewissensbiß, der

Der Gewíssensbíß, des -sses, plur. die -sse, Unruhe und Mißvergnügen aus dem Bewußtseyn begangener unrechtmäßiger Handlungen; ehedem auch die Gewissensrüge. Gewissensbisse empfinden. Die Gewissensbisse heilen, diese Unruhe heben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gewissen — Sn std. (11. Jh.), mhd. gewizzen f., ahd. giwizzanī f. Stammwort Lehnübersetzung zu l. cōnscientia f., ursprünglich ein Ausdruck der Rhetorik vor Gericht, mit dem die Auswirkungen des Schuldbewußtseins (Unruhe, Unsicherheit usw.) bezeichnet… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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