Hülfsgeboth, das

Hülfsgeboth, das

Das Hülfsgeboth, des -es, plur. die -e, eben daselbst, das Geboth, d.i. der Befehl, die gerichtliche Hülfe zu vollziehen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Geboth, das — Das Geboth, des es, plur. die e. 1. Von dem Zeitworte biethen oder gebiethen, befehlen, der Befehl, die Verordnung eines Höhern. Geboth und Verboth von jemanden annehmen müssen, seiner Gerichtsbarkeit unterworfen seyn. S. Hülfsgeboth, Strafgeboth …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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