Oberherrschaft, die

Oberherrschaft, die

Die Oberhêrrschaft, plur. inus. 1) Die oberste und höchste Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen. Daher oberherrschaftlich, in derselben gegründet. 2) In weiterer Bedeutung auch zuweilen die überlegene Gewalt in einem Wettstreite, die Oberhand. Die Oberherrschaft haben, bekommen, erhalten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erkenntniß, die — Die Erkênntniß, plur. inus. und in Einem Falle das Erkenntniß, des sses, plur. die sse, von dem Verbo erkennen. 1. Die Handlung des Erkennens, die Handlung, wodurch die Vorstellung einer Sache in uns gewirket wird, in der zweyten und dritten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gerichtbarkeit, die — Die Gerichtbarkeit, plur. die en. 1) Das Recht, oder die Befugniß in vorkommenden Fällen Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, und das ausgesprochene Urtheil zu vollziehen, die Jurisdiction, der Gerichtszwang, die Gerichtsherrschaft, ehedem die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Meisterschaft, die — Die Meisterschaft, plur. die en, ein ehedem sehr übliches, jetzt aber größten Theils veraltetes Wort. Es bedeutete, 1) den Zustand, die Eigenschaft, die Würde eines Meisters, ohne Plural; wo es fast in allen Bedeutungen dieses Wortes vorkommt. So …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Unterherrschaft, die — Die Unterhêrrschaft, plur. die n. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, die untergeordnete Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen; im Gegensatze der Oberherrschaft und Landesherrschaft. 2. Eine Person, welche mit einer solchen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Urbethe, die — * Die Urbêthe, Urbêde, oder Orbêde, plur. die n, ein nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Erkenntniß der Oberherrschaft und des… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bothmäßigkeit, die — Die Bothmäßigkeit, plur. inus. das Recht andern zu gebiethen, Oberherrschaft, Gewalt. Unter eines Bothmäßigkeit stehen. Ein Land, eine Stadt unter seine Bothmäßigkeit bringen. Auch dieses Wort ist von biethen, so fern es befehlen bedeutet. Es hat …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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