Richterlich

Richterlich

Richterlich, adj. et adv. einem Richter ähnlich; noch häufiger aber, von dem Richter herkommend, in dessen Amt und Gewalt gegründet. Die richterliche Gewalt, das Recht, den Werth der Handlungen nach dem Gesetze zu bestimmen. Eine Sache auf richterliches Ermessen ankommen lassen, auf den Ausspruch des Richters.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • richterlich — ↑judiziell …   Das große Fremdwörterbuch

  • richterlich — richten: Das gemeingerm. Verb mhd., ahd. rihten, got. ga raíhtjan, aengl. rihtian, schwed. rätta ist eine Ableitung von dem unter ↑ recht behandelten Adjektiv, an dessen verschiedene Bedeutungen es sich anschließt. So bedeutet »richten« zunächst… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Richterlich Clagspiegel — Der Klagspiegel ist das älteste Rechtsbuch, das römisch rechtliche Inhalte in deutscher Sprache vermittelt und gilt zugleich als das älteste umfassende Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache (Stintzing). Es wird daher als ein… …   Deutsch Wikipedia

  • richterlich — rịch|ter|lich 〈Adj.〉 zum Richter u. seinem Amt gehörend, auf ihnen beruhend ● eine richterliche Entscheidung anrufen; richterliche Gewalt Judikative; →a. gesetzgebend, vollziehen; richterliches Gutachten; richterliches Urteil * * *… …   Universal-Lexikon

  • richterlich — rịch|ter|lich …   Die deutsche Rechtschreibung

  • judikatorisch — ju|di|ka|to|risch 〈Adj.〉 richterlich [<lat. iudicatorius] * * * ju|di|ka|to|risch <Adj.> [spätlat. iudicatorius] (Rechtsspr. veraltend): richterlich. * * * ju|di|ka|to|risch <Adj.> [spätlat. iudicatorius] (Rechtsspr. veraltend):… …   Universal-Lexikon

  • Bewährungshilfe — Bewährungshilfestelle Hinweisschild am Landgericht Itzehoe Eine Bewährungshilfe ist im deutschen Strafrecht in Abgrenzung zur richterlich angeordneten Einzelperson Bewährungshelfer eine Organisation, welche auf freiwilliger Basis zumeist… …   Deutsch Wikipedia

  • Judication — Judication, lat. deutsch, Urtheil, Untersuchung; judicatorisch, richterlich; judicatum, richterliches Urtheil; Judicaturbank, das Handelsgericht; judicialiter, gerichtlich; Judicialtransaction, gerichtlicher Vergleich; judiciarisch, gerichtlich,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • entscheiden — (sich) entschließen; (eine) Entscheidung treffen; urteilen; (einen) Entschluss fassen; Farbe bekennen (umgangssprachlich); befinden; voten ( …   Universal-Lexikon

  • verhören — ausfragen; vernehmen; befragen; fragen; zur Rede stellen * * * ver|hö|ren [fɛɐ̯ hø:rən]: 1. <tr.; hat richterlich oder polizeilich vernehmen (2): die Angeklagte, die Zeugen verhören. Syn.: ↑ ausfragen, ↑ …   Universal-Lexikon

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