- Rotten (1)
1. Rotten, verb. reg. act. welches eigentlich versammeln, verbinden bedeutet hat, aber nur noch in der zweyten Bedeutung des vorigen Wortes und zwar gleichfalls nur im härtesten und verächtlichsten Verstande als ein Reciprocum üblich ist. Sich zu jemanden rotten, sich in böser Absicht zu ihm gesellen, mit ihm verbinden. Die Feinde rotten sich zu Haufe, Es. 9, 11. Viele Heiden werden sich wider dich rotten, Mich. 4, 11; wo man doch jetzt das Nebenwort zusammen nicht gern auszulassen pflegt. Die Propheten haben sich gerottet, die Seelen zu fressen, Ezech. 22, 25; besser zusammen gerottet. Daher das Rotten.
Anm. Im gemeinen Leben ist statt dessen auch mit der ausländischen Endung rottieren üblich. Das in diesem Worte befindliche doppelte t ist schon ein Merkmahl eines Intensivi, und es ist mehr als wahrscheinlich, daß die mit einer ungestümen Versammlung verbundene heftige Bewegung der ursprüngliche Begriff in diesem Worte ist, so daß es als ein Intensivum von roden, reiten u.s.f. so fern diese oft eine jede Bewegung bezeichnen, angesehen werden muß. Im Arab. ist rataa gleichfalls sich versammeln. Und diese mit dem Worte genau verbundene heftige ungestüme Bewegung scheinet auch die Ursache zu seyn, warum es jetzt nur noch im harten und verächtlichen Verstande gebraucht wird. S. auch das folgende.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.