Schuldherr, der

Schuldherr, der

Der Schuldhêrr, des -en, plur. die -en, derjenige, welchem man eine Geldsumme schuldig ist, und welcher am üblichsten der Gläubiger genannt wird, Lat. Creditor; im Gegensatze des Schuldners.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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