- Abhang, der
Der Abhang, des -es, plur. die -änge, von dem Neutro abhangen. 1) Die abhängige Seite einer Fläche, besonders eines Berges. Ein sanfter Abhang, wenn die Höhe unvermerkt abnimmt. Ein starker, jäher Abhang, wenn die Abnahme sehr merklich ist.
Sein sanfter Abhang glänzt von reifendem Getreide,
Hall.
Ingleichen die Neigung, welche eine abhängige Fläche gegen den Horizont hat. Der Garten hat drey Fuß Abhang; ein Umstand, den man bey dem Wasser den Fall nennet. 2) Das Abhangen von einem andern, in figürlicher Bedeutung und ohne Plural, der Zustand, da ein Ding seinem Wesen oder auch nur seinen Umständen nach, in einem andern gegründet ist; noch häufiger die Abhängigkeit.
Anm. Der Plural ist schon in der ersten Bedeutung selten, in der zweyten aber ist er es noch mehr. Es ist daher nicht nachzuahmen, wenn Kleist singt:
Sieh Wesen ohne Gestalten, merk ihre Abhäng und Kräfte.
Die abhängige Seite eines Berges wird sonst auch die Berglehne, die Thalhänge, und wenn sie sehr steil ist, die Bergwand, in Oberdeutschland der Hang, die Laiten, der Abstieg, die Abseite, die Berghalde, im Bergbaue das Gehänge, in den Niederdeutschen Marschländern die Glöyung, und im Garten- und Festungsbaue die Abdachung, Böschung genannt; ohne dabey auf den schwachen oder starken Abhang zu sehen, welche in vielen Fällen wieder ihre eigene Benennungen haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.