Dachrecht, das

Dachrecht, das

Das Dachrêcht, des -es, plur. inus. S. Traufrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Dachrecht — Dachrecht, das Recht, das Dach des eigenen Hauses in den Luftraum des Nachbarn hineinragen zu lassen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Dachrecht — Dạch|recht, das <o. Pl.>: Recht, Berechtigung, das eigene Dach in das Gebiet des Nachbarn hineinragen zu lassen …   Universal-Lexikon

  • Traufrecht — (Dachrecht), das meist dingliche Recht eines Hauseigenthümers zu verlangen, daß das von seinem Dache herabfließende Regenwasser von dem Nachbar aufgenommen werde. Fällt das Wasser tropfenweise vom Dache, so wird dieses Recht das T. (Servitus… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dachtraufrecht — Das Dachtraufrecht ist ein Begriff der Behörden und Gerichtsorganisation des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit bis ins 17. Jahrhundert. Es bezeichnet das Recht eines Hausbesitzers, Angelegenheiten selbst zu untersuchen und allenfalls zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Traufe, die — Die Traufe, plur. die n, von dem Zeitworte traufen oder träufen. 1. Eigentlich, das von einem höhern Orte herab träufende oder tropfende Wasser, besonders das von den Dächern, bey einem Regen oder schmelzenden Schnee, tropfende Wasser, wo der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Sparren — Sparren, 1) im Holzhandel dünneres Ganzholz, d.h. ganze Stämme von verschiedener Länge u. Stärke, am Zopfende meist 5–6 Zoll stark; daher 2) die zur Unterstützung für die Lattung od. Schalung als Unterlage des Deckmaterials dienenden[503]… …   Pierer's Universal-Lexikon

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