Darlehen, das

Darlehen, das

Das Darlehen, des -s, plur. ut nom. sing. im Oberdeutschen die Darleihe, plur. die -n, dasjenige, was man einem andern lehnet oder leihet, besonders Geld. Einem ein Darlehen geben. Jemanden um ein Darlehen ersuchen. Ein Darlehen, oder eine Darleihe auf Pfänder. S. das folgende. In Baiern ist für Darlehen auch Darschuß üblich.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Darlehen — Anleihe, Hypothek, Kredit; (Bankw. Jargon): Langläufer. * * * Darlehen,das:1.⇨Kredit(1)–2.einD.aufnehmen:⇨Kredit(2) DarlehenAnleihe,Kredit,Schuldverschreibung;schweiz.:Darleihen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Darlehen — das Darlehen, (Mittelstufe) Geld, das jmdm. für eine bestimmte Zeit überlassen wird Beispiele: Er hat ein Darlehen in Höhe von 50 000 € aufgenommen. Ihm wurde ein zinsgünstiges Darlehen gewährt …   Extremes Deutsch

  • Darlehen — (lat. Mutuum), die Hingabe vertretbarer Sachen (Geld, Wertpapiere, Getreide etc.) zum Eigentum mit der Verpflichtung, daß der Darlehnsempfänger das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückerstatten muß. Außerdem versteht man… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Das Blaue Band — (auch: Blaues Band des Atlantiks, Blue Riband of the Atlantic) steht im europäisch nordamerikanischen Kulturkreis für eine Ehrung, die das schnellste Schiff für bezahlende Passagiere auf der Transatlantik Route Europa New York erhalten hat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Darlehen (Deutschland) — Ein Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber oder Darlehensgeber einem Kreditnehmer oder Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen… …   Deutsch Wikipedia

  • Darlehen — Schulden; Anleihe; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); Mittelaufnahme (fachsprachlich); Kredit * * * Dar|le|hen [ da:ɐ̯le:ən], das; s, : [gegen Zinsen] geliehene größere Geldsumme …   Universal-Lexikon

  • Darlehen — I. Begriff:1. Rechtlich: Das BGB unterscheidet zwischen Darlehen (§§ 488 ff.) und Sachdarlehen (§§ 607 ff.). Beim Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der …   Lexikon der Economics

  • Darlehen — Da̲r·le·hen [ leː(ə)n] das; s, ; eine Geldsumme, die jemand für bestimmte Zeit z.B. von einer Bank bekommt und die er (meist mit Zinsen) zurückzahlen muss ≈ Kredit <ein hohes, (un)befristetes, zinsloses Darlehen; ein Darlehen aufnehmen,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Das japanische Bibliothekswesen — Die Geschichte des Japanischen Bibliothekswesens ist stark verwoben mit der Geschichte des schriftlich fixierten Wortes – der Geschichte des Buches. Die Einflüsse Chinas sind, auch in Betracht möglicher autarker vorchinesischer Schriftentwicklung …   Deutsch Wikipedia

  • Das Privatleben der Gelehrten — Chinesische Gelehrte, Gemälde von Du Jin (Ming Dynastie) Die inoffizielle Geschichte des Gelehrtenwalds (chin. 儒林外史 Rúlín wàishǐ) ist ein Roman von Wu Jingzi aus dem Jahre 1749, der sich satirisch mit dem Leben und Wirken der Gelehrten und… …   Deutsch Wikipedia

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