- Deichpflichtig
Deichpflichtig, adj. et adv. zur Erhaltung eines Deiches verpflichtet; deichbandspflichtig. Ein Deichpflichtiger wird auch ein Deichhalter, Deich-Interessent, Deichherr, genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Deichpflichtig, adj. et adv. zur Erhaltung eines Deiches verpflichtet; deichbandspflichtig. Ein Deichpflichtiger wird auch ein Deichhalter, Deich-Interessent, Deichherr, genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Deich — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des WikiProjekts Planen und Bauen eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus den Themengebieten Bautechnik, Architektur und Planung auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Deichbandspflichtig — Deichbandspflichtig, adj. et adv. S. Deichpflichtig … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Deichhalter, der — Der Deichhalter, des s, plur. ut nom. sing. S. Deichpflichtig … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Deichherr, der — Der Deichhêrr, des en, plur. die en, der Besitzer eines Theiles von einem Deiche, für dessen Erhaltung er sorgen muß; S. Deichpflichtig … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Deichrecht — die Gesamtheit der Vorschriften die sich mit den Rechtsverhaltnissen der Deiche befassen. Zum Deichrecht gehort besonders die Regelung der Deichlast, das heißt der Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung von Deichen, die Regelung des… … Maritimes Wörterbuch
Deich — 1. Kein Deich ohne Land und kein Land ohne Deich. – Hillebrand, 181; Pufendorf, Observ. jur. univ., IV, Append. 63. Wo die Gefahr der Ueberschwemmung gross ist, da ist ein gemeinsames Zusammenwirken der Bedrohten erforderlich; daher sind alle… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon