Dienstpfennig, der

Dienstpfennig, der

Der Dienstpfênnig, des -es plur. die -e, an einigen Orten, so viel als das Miethgeld, Miethpfennig.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Dienstgeld — Dienstgeld, 1) Geld, welches Frohnpflichtige auf den Grund von Verträgen od. eines rechtsbeständigen Herkommen statt zu leistender Dienste od. auch statt schuldiger Naturalleistungen an die Grundherrschaft bezahlen; 2) (Dienstpfennig), so v.w.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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