Dienstrecht, das

Dienstrecht, das

Das Dienstrêcht, des -es, plur. inus. das Recht, von einem andern gewisse Dienste zu fordern. Besonders in Niedersachsen, das Recht, gewisse Zwang- oder Frohndienste von den Leibeigenen zu fordern; die Dienstgerechtigkeit. S. Dienstzwang.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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