Dienstzwang — Dienstzwang, 1) so v.w. Bauernzwang; 2) das Recht der Herrschaften, vermöge dessen die Kinder ihrer Unterthanen in ihre Dienste (Kinderdienste) entweder gegen ein gewisses Zwanglohn eintreten, od. im Falle sie bei Anderen dienen wollen, dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Bauernzwang, der — Der Bauernzwang, des es, plur. car. das Recht, die dienstpflichtigen Bauern zu züchtigen, und zum Dienste anzuhalten; der Dienstzwang, Hofzwang, in Westphalen die Holzgrafschaft; Jurisdictio colonaria … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Russland — Russische Förderation * * * Rụss|land; s: 1. nicht amtliche Bez. für: Russische Föderation; Staat in Osteuropa u. Asien. 2. (früher) nicht amtliche Bez. für: Sowjetunion. * * * I Rụssland, … Universal-Lexikon
Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… … Pierer's Universal-Lexikon
Bauernzwang — (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das Recht der Gutsherrschaft, die Leibeignen zu strafen, insbes. sie körperlich zu züchtigen … Meyers Großes Konversations-Lexikon