Dinglich (1)

Dinglich (1)

1. * Dinglich, adj. et adv. gerichtlich, zum Gericht gehörig, ein Wort, welches im Hochdeutschen völlig veraltet ist; S. 1 Ding.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • dinglich — Ding: Das heute im Sinne von »Gegenstand, Sache« verwendete Wort stammt aus der germ. Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich das Gericht, die Versammlung der freien Männer; vgl. hierzu das Kapitel zur Sprachgeschichte Der germanische… …   Das Herkunftswörterbuch

  • dinglich — dịng|lich 〈Adj.〉 ein Ding, Dinge betreffend, in der Art eines Dinges ● dingliche Rechte Rechte an (bestimmten) Dingen * * * dịng|lich <Adj.>: 1. gegenständlich; real, konkret; in der Realität vorhanden: etw. d. erfahren; <subst.:>… …   Universal-Lexikon

  • dinglich — dịng|lich (eine Sache betreffend; gegenständlich); dinglicher Anspruch …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Teilzeit-Wohnrecht — dinglich oder obligatorisch ausgestaltetes, mindestens dreijähriges Recht, ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten Zeitraum eines Jahres zu Erholungs oder Wohnzwecken zu nutzen. Der Erwerber des T. W. wird durch die §§ 481–487 BGB geschützt …   Lexikon der Economics

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Materie — Angelegenheit; Thematik; Themengebiet; Gegenstand; Themenstellung; Fall * * * Ma|te|rie [ma te:ri̯ə], die; , n: a) <ohne Plural> rein Stoffliches als Grundlage von dinglich Vorhandenem; stoffliche Substanz: organische, licht[un]durchlässige …   Universal-Lexikon

  • gegenständlich — anschaulich; reell; wirklich; fassbar; handfest (umgangssprachlich); konkret; auf den Gegenstand bezogen; greifbar; bestimmt * * * ge|gen|ständ|lich [ ge:gn̩ʃtɛntlɪç] <Adj.>: die Welt der Ge …   Universal-Lexikon

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