Dreyßiger, der

Dreyßiger, der

Der Dreyßiger, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Mitglied eines Collegii von dreyßig Personen. Vermuthlich geschiehet es in dieser Bedeutung, daß die Zöllner im Österreichischen zuweilen Dreyßiger genannt werden. 2) Aus dreyßig Einheiten bestehend. So ist in der Landwirthschaft einiger Gegenden ein Dreyßiger ein Haufen von dreyßig zusammen gesetzten Garben. 3) Dreyßig Jahr alt. Er ist ein Dreyßiger. Sie ist bald eine Dreyßigerinn. Ein Dreyßiger, ein Wein, welcher dreyßig Jahr alt ist. 4) Was im Jahre 1730 gebauet oder verfertiget worden. So könnte ein Dreyßiger auch einen Wein bedeuten, der in dem gedachten Jahre gewachsen ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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