- Dreyherrig
Dreyhêrrig, im gemeinen Leben auch dreyherrlich, dreyherrisch, adj. et adv. drey verschiedene Herren habend. Ein dreyherriges Dorf. Der Ort ist dreyherrig, auch wenn die Oberherrschaft nur in einer gemeinschaftlichen Gerichtsbarkeit bestehet. In Oberdeutschland gibt es mehrere dreyherrige Herrschaften, wo einer den Wildbann, ein anderer die Fraiß und Cent, und ein dritter die landesfürstliche Obrigkeit besitzet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.