- Ablegen
Ablègen, verb. reg. welches so wohl in der thätigen, als in der Mittelgattung üblich ist.
I. Das Activum bedeutet,
1. Herab legen, von einem höhern Orte legen, nur in einigen Fällen. So sagt man, ein Geschütz ablegen, es von den Laveten legen.
2. Aus einander legen, auch nur in einigen Fällen. Die Schriften ablegen, oder ablegen schlechthin, in den Buchdruckereyen, sie aus einander nehmen, und wieder in ihre Kräfte legen.
3. Von sich weglegen, eine Bedeutung von weitem Umfange. a) Eigentlich, in vielen Fällen. Die Kleider, die Schuhe, den Mantel, den Degen, den Hut, die Trauer ablegen; im Gegensatze des Anlegen. Legen sie ab, eine höfliche Einladung, den Hut und andere entbehrliche Kleidungsstücke von sich wegzulegen Eine Last ablegen. Den Skat ablegen, im Tarok-Spiele, die überflüssigen Karten von sich legen. Den Skis ablegen, eben daselbst, ihn von sich legen, und dafür ein anderes Blatt nehmen. (b) Figürlich mit allerley Nebenbedeutungen und Figuren. (1) Sich einer lästigen Sache entledigen; nur in einigen Fällen. Eine Schuld ablegen, ein Capital ablegen, es bezahlen. Hierher gehöret auch die in den Rechten übliche Bedeutung, wo ein Kind ablegen, so viel ist, als es in Ansehung der künftigen Erbschaft abfinden, so daß es keinen Anspruch mehr daran hat. S. auch Abfinden und Abtheilen. * Einen Erben ablegen, ihn abfinden, befriedigen. Aus einigen beym Haltaus v. Ablegen angeführten Beyspielen erhelltet, daß dieses Zeitwort ehedem in mehreren Fällen in der Bedeutung des Bezahlens gebraucht worden. (2) Bezahlen und seiner Dienste entlassen. So sagt man im Bergbaue, dem Forstwesen u.s.f. die Arbeiter ablegen, sie ihrer Arbeit entlassen; im Gegensatze des Anlegens. (3) Sich eines Geschäftes entledigen, in vielen einzelnen Fällen. Eine Rede, eine Predigt ablegen, wofür man doch lieber halten sagt. Einen Gruß von jemanden ablegen, überbringen. Ein Bekenntniß, ein Zeugniß, eine Probe, einen Besuch ablegen. Eine Rechnung ablegen, Rechnung thun. Einen Eid ablegen. † Seine Pflicht, seine Schuldigkeit ablegen, besser thun. (4) Kleidungsstücke oder ähnliche zum täglichen Gebrauche bestimmte Dinge auf immer von sich weglegen, in einigen Gegenden absetzen. Ein Kleid, ein Paar Schuhe ablegen, sie als minder brauchbar nicht mehr tragen wollen. Ein abgelegtes Kleid. † Die Kinderschuhe ablegen, die Kinderjahre verlassen. Die Sterblichkeit ablegen, sterben. (5) Sich nachtheiliger oder tadelhafter Dinge entwöhnen. Sorgen, Thorheiten, Laster, eine Gewohnheit ablegen. Legen sie doch die Vorurtheile des Pöbels ab. Die Furcht, den Neid ablegen. (6) Durch Legen und Entfernen von dem Mutterstamme fortpflanzen; im Gartenbaue. Baumreiser, Pflanzen, Nelken ablegen, einen Zweig davon umbiegen und mit Erde beschütten, damit er Wurzel schlage, und zu einer eigenen Pflanze werde; welches man auch absenken, senken, legen, einlegen nennet. S. Ableger. In den neuern Zeiten hat man auch angefangen, auf ähnliche Art Bienenstöcke abzulegen.
4) † Etwas mit einem andern ablegen, heimlich verabreden, im gemeinen Leben. Ein abgelegter Handel. S. auch Abkarten.
II. Das Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 2) Entbunden werden. Besonders gebraucht man es in Niedersachsen von dem Kalben der Kühe. Sie hat abgelegt, sagt man auch wohl aus Verachtung von einer unverheiratheten Person, wenn sie heimlich entbunden worden. 2) In der Schifffahrt bedeutet, mit dem Schiffe ablegen, so viel als vom Lande absegeln, sich aus dem Hafen auf die Rhede legen, so wie anlegen, sich dem Lande nähern. 3) † Das Gesicht legt ihm ab, die Kräfte legen ihm ab, verlassen ihn, im gemeinen Leben. † Er legt sehr ab, nimmt an Gestalt und Kräften ab. 4) † Einem ablegen, dessen Partey verlassen, ingleichen ihm Unrecht geben. † Er wird ihm niemahls ablegen, wird nie etwas auf ihn kommen lassen. † Der Ungerechtigkeit ablegen, Raben. entsagen. † Er legt niemanden ab, stimmt einem jeden bey.
Daher das Ablegen und die Ablegung, letzteres in den eigentlichen Bedeutungen des Activi. S. auch Ablage.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.