- Ehrenbrauen, das
Das Ehrenbrauen, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, ein Brauen, welches einem Bürger, der das Braurecht hat, außer der Ordnung bey einer feyerlichen Gelegenheit, z.B. bey der Hochzeit seiner Tochter, verstattet wird. S. Ehrentag.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.