- Abpachten
Abpachten, verb. reg. act. pachtweise von jemanden erhalten; im Gegensatze des verpachten. Einem ein Gut, dem Landesherren die Zölle abpachten. Daher der Abpachter, Fämin. die -inn, und die Abpachtung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.