- Einfangen
Einfangen, verb. irreg. S. Fangen. Es ist, 1. ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, bey den Jägern für einbeißen, wenn ein Raubthier in das andere, oder ein Hund in ein Thier gebissen hat. S. Fang. 2. Ein Activum. 1) Für einfüllen, einschaufeln, im gemeinen Leben. Daher die Einfangeschaufel in den Schmelzhütten, eine Schaufel, womit der gepochte und gereinigte Zinnstein eingefangen, d.i. von dem Herde in den Trog gethan wird. 2) Fangen und einsperren. Ein Raubthier einfangen, es lebendig in einen verschlossenen Ort bringen. Rebhühner, Feldhühner einfangen, sie fangen und in eine verschlossene Kammer bringen. In noch weiterer Bedeutung wird in einigen Gegenden ein Garten mit einer Mauer, ein Ort mit einem Zaune eingefangen, d.i. umgeben. S. Befangen. So auch die Einfangung in den Bedeutungen des Activi.
Anm. In den alten Baierischen Gesetzen wird Infanc für Eingriff, gewaltthätige Bemächtigung gebraucht: Si in eum contra legem manus iniecerit, qoud Infanc dicunt, Tit. 3, Kap. 1.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.