Einkindschaft, die

Einkindschaft, die

Die Einkindschaft, plur. die -en, ein im Hochdeutschen veraltetes aber im Oberdeutschen noch völlig übliches Wort, diejenige Anordnung zu bezeichnen, durch welche Kinder verschiedener Ehen in der Erbschaft einander gleich gemacht werden; dergleichen Kinder zuweilen auch wohl Einkinder heißen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Einkindschaft — (Unio prolium, Pariatio), ein Vertrag zwischen Eheleuten u. ihren Kindern aus einer Vorehe, durch welchen die letzteren, die sogenannten Vorkinder, auf ihre Rechte u. Ansprüche bezüglich des bisher in fortgesetzter Gütergemeinschaft gehaltenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einkindschaft — liegt vor, wenn in einer Ehe Kinder eines der Ehegatten, die nicht aus dieser Ehe stammen, mit den aus dieser Ehe stammenden Kindern kraft Vertrages gleiche Kindesrechte haben. Die E. ist besonders bei ehelicher Gütergemeinschaft sehr zweckmäßig… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einkindschaft — (Unĭo prolĭum), derjenige Vertrag, welchen ein zur Wiederverheiratung schreitender überlebender Ehegatte und dessen künftiger Ehegatte einerseits mit den aus der frühern Ehe vorhandenen Kindern (Vorkindern) andererseits dahin abschließen, daß die …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Einkindschaft — Einkindschaft, obrigkeitlich genehmigter Vertrag in die 2. Ehe eintretender Eltern unter sich und mit den Kindern 1. Ehe, daß die letztern (Vorkinder) gegenüber dem Stiefvater od. der Stiefmutter in das Familienverhältniß leiblicher erbfähiger… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Einkindschaft — Ein|kind|schaft 〈f.; 20; unz.; Rechtsw.; früher〉 Gleichberechtigung der vorehel. u. ehel. Kinder * * * Einkindschaft,   lateinisch Unio prolium, die seit dem 13. Jahrhundert v. a. im fränkischen Rechtsgebiet aufkommende Sitte, die erstehelichen… …   Universal-Lexikon

  • Kindschaft, die — Die Kindschaft, plur. inus. das Verhältniß eines Kindes gegen seine Ältern, und der Inbegriff der darin gegründeten Vorrechte; ein nur noch in den Rechten, und in der biblischen Schreibart übliches Wort. In den Rechten, besonders… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verwandtschaft — (Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch entstandene Gemeinschaft des Blutes oder auf Adoption (s. Annahme an Kindes Statt) sich gründende Verhältnis zwischen mehreren Personen (Verw and ten). V. in diesem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Adoption — (v. lat. Adoptio), Annahme an Kindes Statt, die unter öffentlicher Autorität erfolgte Aufnahme einer Person in das bürgerlich rechtliche Verhältniß eines Kindes od. Enkels von Jemand, zu welchem dieselbe darin bisher nicht gestanden, od. sich zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

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