Einrede, die

Einrede, die

Die Einrêde, plur. die -n, der Widerspruch. Er kann keine Einrede ertragen. Ohne alle Einrede, ohne allen Widerspruch. In engerer Bedeutung zuweilen, der gerichtliche Widerspruch wider die Heirath verlobter Personen; der Einspruch. Einrede thun. Ingleichen eine Exception.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Einrede — Einrede,die:⇨Einspruch(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einrede — Ein|re|de 〈f. 19〉 1. (mündl.) Einwand, Widerspruch, Verteidigung gegen einen Angriff 2. 〈Rechtsw.〉 Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen ● dilatorische od. verzögernde Einrede… …   Universal-Lexikon

  • Einrede des nichterfüllten Vertrags — Die in § 320 BGB geregelte Einrede des nichterfüllten Vertrags (exceptio non adimpleti contractus) gibt jeder Partei eines gegenseitigen Vertrages das Recht, die ihr obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, sofern… …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede — (Ausflucht, Exceptio, Praescriptio, Rechtsw.), 1) im allgemeineren Sinne jedes Vorbringen, wodurch sich eine der streitenden Parteien gegen den Angriff der anderen zu vertheidigen sucht; 2) im juristisch technischen Sinne des Civilrechts u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einrede — (lat. Exceptio, »Ausnahme«, Einwendung), im weitesten Sinne jede mündliche Verteidigung gegen einen Angriff. Im Zivilprozeß heißt E. im weitern Sinne die Verteidigung des Beklagten gegen die Klage. Im engern und eigentlichen Sinne versteht man… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einrede — (exceptio), im Prozeß die Entkräftung der Klage durch entgegenstehende Thatsachen, welche der Excipient beweisen muß (reus excipiendo fit actor), im weiteren Sinne jeder Vertheidigungsgrund. Die verzögerliche (dilatorische) E. will die Klage nur… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Einrede — (Exceptĭo), im Zivilprozeß die einer Klage entgegengesetzte Behauptung von Tatsachen, welche geeignet sind, den Anspruch des Klägers als nichtig zu erweisen; dilatōrische (verzögerliche) E. bezwecken nur zeitweilige Abweisung der Klage,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Einrede der Verjährung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede (prozessual) — Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten. Der Beklagte sagt quasi nicht nein , sondern ja,… …   Deutsch Wikipedia

  • Die Bernauerin — Daten des Dramas Titel: Die Bernauerin Originalsprache: Bairisch Autor: Carl Orff Musik: Carl Orff Uraufführung …   Deutsch Wikipedia

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