- Einrichten
Einrichten, verb. reg. act. 1. In einen Raum richten. So wird bey den Jägern das Wild und besonders das Hirschwildbret eingerichtet, wenn es mit dem hohen Zeuge umgeben und eingeschlossen wird; S. Einstellen, welches eben diese Verrichtung andeutet. 2. In die gehörige Richtung bringen. 1) Eigentlich. Ein Glied einrichten, ein verrenktes Glied wieder in seine gehörige Lage bringen, S. Einrenken. 2) Figürlich, in die gehörige Richtung bringen, mehrere zu einem Endzwecke nöthige Dinge in eine gewisse Ordnung richten. Die Schlachtordnung einrichten. Sein Hauswesen einrichten. Er ist vortrefflich eingerichtet, sein Hauswesen ist im guten Stande, besonders in Rücksicht auf die Bequemlichkeit, und das zur Bequemlichkeit nöthige Geräth. Ich bedauere, daß ich sie nicht bey mir behalten kann, denn ich bin noch nicht eingerichtet, d.i. meine Haushaltung ist noch nicht in dem gehörigen Stande. Daher heißt, eine Tochter, einen Sohn einrichten, in einigen Gegenden oft so viel als ausstatten, sie mit dem nöthigen Hausgeräthe von sich lassen. Alle seine Sachen nach den Vorschriften der Vernunft einrichten. Die Zuhörer waren sehr unwissend, er mußte daher seinen Vortrag darnach einrichten. Richte deine Reise so ein, daß du morgen wieder da bist. Ich will es schon so einrichten, daß nichts übrig bleiben soll. Gemischte Brüche einrichten, heißt in der Rechenkunst, sie in unechte reine Brüche verwandeln. Daher die Einrichtung, so wohl von der Handlung des Einrichtens, als auch in einigen Fällen von dem, was eingerichtet wird. Die Einrichtung eines Gliedes, einer Haushaltung, eines Geschäftes u.s.f. Auch was zu einer Haushaltung an Geräth, Kleidern u.s.f. ingleichen zu einer Kunst oder zu einem Handwerke an Werkzeugen u.s.f. erfordert wird, heißt in der Sprache des täglichen Umganges die Einrichtung. An der Schlössern sind die Einrichtungen oder das Eingerichte diejenigen Stücke Eisen, welche in die Figuren des Schlüsselbartes passen, S. Besatzung. In einem Schranke werden die Fächer von Bretern die Einrichtung genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.