Einstehen

Einstehen

Einstehen, verb. irreg. neutr. (S. Stehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, hinein stehen, d.i. eintreten, doch nur in einigen Fällen. 1) Ein Amt, einen Dienst antreten, in einigen Gegenden Oberdeutschlandes. Der Amtmann ist noch nicht eingestanden. Besonders von dem Gesinde. Der Knecht, die Magd wird bald einstehen. In eine Kost einstehen, eintreten. In die Miethe einstehen, sie beziehen. S. Einstand. 2) In einen Kauf, in einen Handel mit einstehen, mit Theil daran nehmen; wofür doch im Hochdeutschen anstehen üblicher ist. 3) Die Gewähr leisten, Bürge werden; vermuthlich als eine Anspielung auf das in Niedersachsen noch übliche Einlager. Ich kann dafür nicht einstehen, nicht gut seyn. Ich stehe für alles ein. Niedersächsisch instaan. 4) In einen Kauf einstehen, in des Käufers Rechte treten, kommt wenig vor, obgleich das Hauptwort Einstand in dieser Bedeutung noch üblich ist, S. dieses Wort.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • einstehen — V. (Mittelstufe) Gewähr für etw. leisten Synonyme: bürgen, garantieren, sich verbürgen Beispiele: Ich kann nicht dafür einstehen, dass er unschuldig ist. Wir können für sie einstehen …   Extremes Deutsch

  • Einstehen — Einstehen, die Militärpflicht eines Anderen (Einsteller) als Stellvertreter (Einsteher) gegen eine gewisse Summe Geldes übernehmen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einstehen — Einstehen, in der Militärsprache die freiwillige Stellvertretung eines Wehrpflichtigen (des Einstellers) durch einen andern (den Einsteher, Ersatzmann), ist bei den Heeren mit allgemeiner Wehrpflicht nicht zulässig …   Kleines Konversations-Lexikon

  • einstehen — ein|ste|hen [ ai̮nʃte:ən], stand ein, eingestanden <itr.; hat/ist>: a) sich für die Richtigkeit o. Ä. von etwas verbürgen: ich habe/bin dafür eingestanden, dass sie ihre Sache gut macht. Syn.: ↑ bürgen, die Hand ins Feuer legen, ↑ eintreten …   Universal-Lexikon

  • einstehen — ein·ste·hen (ist) [Vi] für jemanden / etwas einstehen für etwas die Verantwortung übernehmen (müssen): Der Minister muss für das Verhalten seiner Beamten einstehen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • einstehen — a) Brief und Siegel geben, bürgen, sich einsetzen, eintreten, garantieren, geradestehen, gewährleisten, haften, stehen zu, unterstützen, verantworten, sich verbürgen, verteidigen; (geh.): sich verwenden; (bildungsspr.): plädieren, protegieren;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • einstehen — Einstand, einstehen ↑ stehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • einstehen für etw. — einstehen für etw. [Redensart] Auch: • für etw. einstehen • sich für etw. verantworten Bsp.: • Du wirst dich für das, was du getan hast, verantworten müssen. • Ich kann nicht dafür einstehen, dass er unschuldig ist …   Deutsch Wörterbuch

  • einstehen — ein|ste|hen (bürgen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • einstehen müssen — haften; geradestehen …   Universal-Lexikon

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