- Einzig
Einzig, adj. et adv. welches vermittelst der Endsylbe ig von dem Zahlworte Eins gebildet ist, und alle Mahl etwas bedeutet, welches nur das Eine seiner Art ist. 1) Eigentlich, was entweder in dem schärfsten Verstande, oder doch unter gewissen Umständen nur Ein Mahl vorhanden ist. Heil uns, daß unser Morgen in die Tage des einzigen Monarchen fiel! Raml. O du einzige, in der alle meine besten Wünsche ihr Ende finden! Dusch. Besonders zur Verstärkung und nähern Bestimmung des Zahlwortes Ein, welches alsdann sein großes E verlieren kann, weil durch diese Bestimmung die Verwechselung mit dem Artikel ein ohnehin wegfällt. Es ist nur ein einziger Mann geblieben. Der einzige Sohn seiner Ältern. Das ist noch seine einzige Beschäftigung. Nenne mir einen einzigen, der vollkommen tugendhaft wäre. Das ist noch das einzige, was mich tröstet. Für sich allein kann es auch im Plural gebraucht werden. Seine zwey einzigen Kinder. Das sind die einzigen Bücher, welche ich habe. Als ein Adverbium wird es in dieser Bedeutung nur selten gebraucht. Das ist in seiner Art einzig, besser, ist das einzige in seiner Art. 2) Wie allein, eine Sache mit Ausschließung aller andern anzudeuten, oder mit Ausschließung aller andern Dinge von ihr zu behaupten; so wohl in Verbindung mit dem allein, als auch ohne dasselbe. Das ist einzig und allein die Ursache. Mein Vorsatz ist einzig der gewesen, u.s.f. In welcher Bedeutung es nur allein als ein Umstandswort gebraucht wird. S. Ein, die Anm.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.