- Abrechten
Abrèchten, verb. reg. act. durch einen Rechtshandel von einem erhalten. Einem etwas abrechten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Abrèchten, verb. reg. act. durch einen Rechtshandel von einem erhalten. Einem etwas abrechten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Abicht [2] — Abicht, auf der andern, abgekehrten, auch im Gegensatz zur rechten, auf der linken od. falschen Seite; daher Äbichten (abrechten), das Tuch auf der andern Seite zubereiten … Pierer's Universal-Lexikon
Abrechte — Abrechte, die linke Seite des Tuchs; daher: Abrechten, die groben Haare der linken Seite der Tücher abkratzen … Pierer's Universal-Lexikon
Abrechte, die — * Die Abrèchte, plur. die n, ein nur bey den Tuchbereitern übliches Wort, die linke Seite eines Tuches zu bezeichnen, von recht, und ab, un. Daher ist bey ihnen abrechten, die groben Haare auf der linken Seite der Tücher wegkratzen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Abstreiten — Abstreiten, verb. irreg. act. S. Streiten. 1) Durch einen Rechtshandel entziehen, abrechten. Er hat mir einen Garten, ein Haus abgestritten. Noch mehr aber, 2) streitig machen, durch Gründe und Gegengründe zu entziehen suchen. Einem seinen Grund… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Abrechte — Abrechte, die linke, grobe Seite des Tuches, daher abrechten = dieselbe abkratzen … Herders Conversations-Lexikon