Entübrigen

Entübrigen

Entübrigen, verb. reg. act. 1) Übrig behalten; für das bessere erübrigen. Jährlich etwas von seinen Einkünften entübrigen. Ich entübrige nichts. 2) Mit einer unangenehmen Sache verschonen; nur im Participio, mit dem Zeitworte seyn und der zweyten Endung der Sache. Ich hätte dieser Arbeit entübriget seyn können, hätte dieselbe ersparen können, sie nicht verrichten dürfen. Ich kann dessen nicht entübriget seyn, kann dessen nicht überhoben seyn. Ich möchte der Reise gern entübriget seyn. Dieser Mühe kannst du entübriget seyn, du kannst sie sparen. Bey dem Opitz kommt das einfache übrigen in einer ähnlichen Bedeutung vor. Welches Theil meines Leibes ist der Marter geübriget worden? ist damit verschonet worden. S. Übrig.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Übrigen — Übrigen, verb. reg. act. von dem vorigen Bey und Nebenworte. 1. Übrig behalten, wo es doch nur in dem zusammen gesetzten erübrigen üblich ist. 2. Überhoben seyn, mit der zweyten Endung. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen fremd, wo man… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ent — Ent, – eine untrennbare Partikel, welche nur in der Zusammensetzung mit Verbis und einigen wenigen andern Partikeln üblich ist. Sie bedeutet, 1. Eine Bewegung von einem Orte, da sie denn so wohl den Verbis neutris, als activis vorgesetzet werden… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erübrigen — Erübrigen, verb. reg. act. übrig behalten. Ich habe wenig Geld erübriget. Ich kann nicht so viel Zeit erübrigen, als dazu nöthig ist. Daher die Erübrigung. Anm. Im Nieders. verävern, ävern. In den vorigen Jahrhunderten wurde erübrigen auch für… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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