- Entadeln
Entadeln, verb. reg. act. des Adels berauben, so wohl in eigentlicher, als auch in figürlicher Bedeutung. Das Laster entadelt den Geist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Entadeln, verb. reg. act. des Adels berauben, so wohl in eigentlicher, als auch in figürlicher Bedeutung. Das Laster entadelt den Geist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Denobilitieren — (neulat.), entadeln, des Adels entkleiden; Denobilitation, Entziehung des Adels. Verlust des Adels wegen Verurteilung zu entehrenden Strafen kennt das deutsche Strafgesetzbuch nicht, in Österreich ist jedoch durch § 27 lit. a des Gesetzes vom 15 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Denobilitiren — Denobilitiren, lat., entadeln … Herders Conversations-Lexikon
ent- — [ɛnt] <verbales Präfix>: 1. drückt aus, dass etwas wieder rückgängig gemacht, in den Ausgangszustand zurückgeführt wird: a) /Ggs. ver /: sich entloben; entkorken; entkrampfen; entschlüsseln; entsiegeln; entzaubern; entzerren. b) /Ggs. be / … Universal-Lexikon
Unthat — 1. In vnthaten muss man den willen straffen, nicht das missrathen. – Lehmann, 898, 38. 2. Unthaten gehören nicht zum Adel. – Graf, 342, 365. Schon die ältesten Rechtsbücher kennen ausser den Strafen an Leib und Leben Strafen an der Ehre oder am… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon