Enterben

Enterben

Entêrben, verb. reg. act. erblos machen, so ferne es von einem Erblasser geschiehet. Einen Sohn, einen ungerathenen Verwandten enterben. Ein enterbter Sohn. In weiterer Bedeutung wird im Bergbaue ein Stollen enterbet, wenn dessen Besitzer die Einkünfte von demselben verlieret. S. Erbstollen. So auch die Enterbung.

Anm. Bey dem Kero lautet dieses Wort erurerben, oder nach einer vielleicht bessern Leseart erereben. Im Schwabenspiegel wird enterben mit der zweyten Endung der Sache verbunden. Bey dem Hornegk kommt es auch als ein Neutrum, für erblos werden, vor.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • enterben — V. (Oberstufe) jmdn. von der Erbschaft ausschließen Beispiele: Da er seine Tochter enterbt hat, kann diese den Pflichtteil verlangen. Der kranke Vater hat seinen Sohn enterbt, weil er ihm jeglichen Kontakt mit dem Enkel verweigert hatte …   Extremes Deutsch

  • enterben — ent|er|ben [ɛnt |ɛrbn̩] <tr.; hat: von einem versprochenen oder dem gesetzlichen Erbe ausschließen: er hat sie enterbt. * * * ent|ẹr|ben 〈V. tr.; hat〉 jmdn. enterben vom Erbe ausschließen * * * ent|ẹr|ben <sw. V.; hat: von einem… …   Universal-Lexikon

  • enterben — ent·ẹr·ben; enterbte, hat enterbt; [Vt] jemanden enterben bestimmen, dass jemand, der ein Recht auf ein Erbe hat oder dem man früher ein Erbe versprochen hat, das Erbe nicht bekommt || hierzu Ent·ẹr·bung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • enterben — enterbenvomErbe/vonderErbschaftausschließen;ugs.:umdasErbebringen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • enterben — ent|ẹr|ben …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Enterbung — Ent|ẹr|bung 〈f. 20〉 das Enterben * * * Ent|ẹr|bung, die; , en: das Enterben. * * * Ent|erbung,   Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge; nach früherem Recht auch Ausschluss des nichtehelichen Kindes vom… …   Universal-Lexikon

  • Die Raeuber — Dieser Artikel behandelt das Drama Die Räuber von Friedrich Schiller. Zu der Oper I Masnadieri von Giuseppe Verdi siehe dort. Die Räuber ist der Titel eines Dramas von Friedrich Schiller. Das Werk, das zunächst nicht als Bühnenstück vorgesehen… …   Deutsch Wikipedia

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