- Absäen
Absäen, verb. reg. act. 1) Bey den Fell- und Lederbereitern, die Felle inwendig vor dem Beitzen mit Schrot von Getreide gehörig bestreuen. S. auch Ansäen. 2) Abgesäeter Lein, in Schlesien, der durch wiederhohlte Aussaat schlechter geworden ist, im Gegensatze des frischen Samens. 3) Ein abgesäeter Acker, der durch fortgesetzte Bestellung entkräftet worden, dem man keine Brache oder Ruhe verstattet hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.