- Erbgeld, das
Das Êrbgêld, des -es, plur. die -er, ein jedes geerbte oder aus einer Erbschaft überkommne Geld. An einigen Orten in engerer Bedeutung, dasjenige Geld, welches der Erbe an seine Miterben bezahlen muß. S. Ausspruch.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.