Erbgeld, das

Erbgeld, das

Das Êrbgêld, des -es, plur. die -er, ein jedes geerbte oder aus einer Erbschaft überkommne Geld. An einigen Orten in engerer Bedeutung, dasjenige Geld, welches der Erbe an seine Miterben bezahlen muß. S. Ausspruch.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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