- Erbgulden, der
Der Êrbgulden, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten das Abzugsgeld, welches von Erbschaften, die einem Fremden anheim fallen, abgezogen wird, weil man anfänglich nur einen Gulden von hundert abzuziehen pflegte. S. Abzug und Erbkauf.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.