Erbgulden, der

Erbgulden, der

Der Êrbgulden, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten das Abzugsgeld, welches von Erbschaften, die einem Fremden anheim fallen, abgezogen wird, weil man anfänglich nur einen Gulden von hundert abzuziehen pflegte. S. Abzug und Erbkauf.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Abzug, der — Der Abzug, des es, plur. die züge, von abziehen. 1. Die Handlung des Abziehens. 1) Von dem Activo. Seine Karte gleich in den ersten Abzügen verlieren. Nach Abzug aller Unkosten. Am häufigsten 2) in den Bedeutungen der Mittelgattung. (a) Der Abzug …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbkauf, der — Der Êrbkauf, des es, plur. die käufe. 1) Nur noch in einigen Gegenden, diejenige Art des Abzuges anzudeuten, vermittelst deren der fremde Erbe, oder an dessen Statt der Erblasser, die Erbschaft, die sonst dem Fiscus verfallen war, von dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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