- Erblehenware, die
Die Êrbléhenware, plur. die -n, bey Erbzinsgütern, diejenige Lehenware, welche der Erbe eines Erbzinsgutes bey dem Erbfalle an den Erbzinsherren bezahlet, weil sonst das Erbzinsgut an den Lehenherren zurück fallen würde; zum Unterschiede von der Sterbelehenware und Kauflehenware.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.