Erbpflicht, die

Erbpflicht, die

Die Êrbpflicht, plur. inus. die Erbhuldigung. Ingleichen überhaupt die Pflicht, die man seinem Erb- und Oberherren zu leisten schuldig ist.


Der Erbpflicht eisern Joch, ein höllenheißer Eid,

Wirkt knechtisch Treu und Pflicht, doch keine Zärtlichkeit,

Haged.


In engerer Bedeutung der Eid, welchen die Erbzinsleute wegen ihrer Erbzinsgüter ablegen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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