Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht. Nach römischem Rechte gibt es nur zwei Wege zu erben, durch ein Testament oder durch das Gesetz, das deutsche Recht erkennt neben diesen beiden auch den Vertrag an. Es gehörte schon im Alterthume eine Menge von Erfordernissen und… … Damen Conversations Lexikon
Erbrecht — Erbrecht, der Inbegriff aller Bestimmungen über Sukzession auf den Todesfall. Gegenstand der Erbfolge ist die Erbschaft (heredĭtas), d.h. das gesamte Besitztum jemandes, soweit es bei seinem Tode auf andere übergehen kann. Die Erbschaftsklage… … Kleines Konversations-Lexikon
Erbrecht — (successio mortis causa), Uebergang der Vermögensrechte eines Verstorbenen auf die Erben. Den alten Römern galt die Befugniß, durch freien letzten Willen seinen Erben zu ernennen, für eines der vorzüglichsten Freiheitsrechte eines römischen… … Herders Conversations-Lexikon
Das Majorat — ist eine Erzählung von E. T. A. Hoffmann, die erstmals 1817 erschien, und zwar in der zweiteiligen Sammlung Nachtstücke. Herausgegeben von dem Verfasser der Fantasiestücke in Callots Manier. Berlin: Reimer 1816 f. (Der erste Teil der Nachtstücke… … Deutsch Wikipedia
Das Majorat (Hoffmann) — Das Majorat ist eine Erzählung von E. T. A. Hoffmann, die erstmals 1817 erschienen ist, und zwar in der zweiteiligen Sammlung Nachtstücke. Herausgegeben von dem Verfasser der Fantasiestücke in Callots Manier. Berlin: Reimer 1816 f. (Der erste… … Deutsch Wikipedia
Das Musikwerk — ist eine von dem Musikwissenschaftler Karl Gustav Fellerer (1902–1984) im Arno Volk Verlag (Köln 1950–1975) herausgegebene Beispielsammlung überwiegend zur abendländischen Musikgeschichte. Sie umfasst insgesamt 47 Bände mit über 3500 Seiten und… … Deutsch Wikipedia