- Abschalmen
† Abschalmen, verb. reg. act. welches in der Niedersächsischen Mundart, besonders in der Mark Brandenburg, im Forstwesen üblich, und eigentlich mit abschälen einerley ist. Besonders bedeutet es daselbst, 1) die Bäume im Walde vermittelst des Anschälens zeichnen; und dann, 2) figürlich, einen Theil der Weide in den Wäldern absondern, welches vermittelst eines solchen Anschälens der Bäume geschiehet. S. Schalm und Schalmen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.