- Ergeben
Ergêben, verb. irreg. (S. Geben,) welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Activum, übergeben, in eines andern Gewalt geben. 1. Eigentlich. Welch Volk seinen Hals ergibt unter das Joch des Königs zu Babel, Jer. 27, 11, 12. Ergebet euren Hals unter ihr Joch, Sir. 51, 34. Ergib deine Füße in ihre Fessel, Kap. 6, 25. In dieser Gestalt ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es, 2. nur als ein Reciprocum gebraucht, sich ergeben, sich eines andern Gewalt übergeben. 1) Eigentlich. Die Besatzung hat sich ergeben, weigerte sich, sich den Belagerern zu ergeben. Kaum rückte die Armee über die Grenzen, so ergab sich das ganze Land. Sich auf Gnade und Ungnade ergeben.
Und Lucia
Ergibt sich thränend dem Barbaren,
Gell.
Die biblische Wortfügung, sich unter jemanden ergeben, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. 2) Figürlich. (a) Sich in etwas ergeben, sich dasselbe willig gefallen lassen. Sich in den göttlichen Willen ergeben.
Armes Thier ergib dich drein,
Less.
Ich habe mich längst darein ergeben. (b) Sich jemanden und dessen Dienste widmen. Sich dem Herren ergeben, 2 Cor. 8, 5. Sich dem Teufel ergeben. Er hat sich mir ganz ergeben. (c) Einer Neigung über sich die Herrschaft lassen. Sich den Wissenschaften, der Tugend ergeben. Er hat sich ganz dem Geitze, der Wollust ergeben. Er ergibt sich dem Trunke. Sich der Faulheit, dem Kummer ergeben. S. auch das folgende Mittelwort. (d) Sich ergeben, sich zutragen, sich begeben. In der Luftschwere hat sich eine merkliche Veränderung ergeben. (e) Das ergibt schon der bloße Augenschein, zeiget es, gibt es. Daher die Ergebung, doch nur, wenn von der Ergebung in den göttlichen Willen die Rede ist.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, aus sich hergeben; so wohl eigentlich, im gemeinen Leben. Das Korn ergibt nicht, gibt nicht viel Mehl. Das Mehl ergibt nicht, gibt wenig Brot. S. Ergiebig. Als auch figürlich, und als ein Reciprocum. Hieraus ergibt sich, daß u.s.f. daraus folgt. So wie sich die Umstände ergeben werden, wie sie sich zeigen, ereignen werden.
Anm. Ottfried gebraucht irgeban und ergeban mehrmahls eigentlich für übergeben, einhändigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.