- Abschießen
Abschießen, verb. irreg. S. Schießen, welches in gedoppelter Gattung üblich ist.
1) Als ein Activum. (a) Durch eine schnelle sausende Bewegung herab oder forttreiben. Einen Pfeil, einen Bolzen abschießen. Dann aber auch metonymisch, von allerley Schießgewehren. Einen Bogen, eine Armbrust, eine Flinte, eine Büchse, eine Kanone abschießen. (b) Vermittelst eines Schusses absondern. Einen Vogel abschießen, von der Stange. Einem eine Hand, den Fuß, den Arm u.s.f. abschießen. (c) Im Jagdwesen, alles eingestellte Wild niederschießen, und dadurch einer großen Jagd ein Ende machen; abschießen, ein Abschießen halten, welches auch abjagen, und ausschießen genannt wird. (d) Einen abschießen, näher am Ziele treffen als er, und ihn dadurch des Preises berauben.
2. Als ein Neutrum. (a) Mit dem Hülfsworte seyn. (1) Mit einer schnellen schießenden Bewegung herab fallen, besonders von dem Wasser. Das Dach muß abhängig seyn, damit das Wasser abschießen könne. (2) Figürlich von den Farben, sein erstes Ansehen verlieren, an der Luft lichter werden, verschießen. Die Farbe ist sehr abgeschossen. Diese Farbe wird nicht so leicht abschießen. (b) Mit dem Hülfsworte haben, zum letzten Mahle schießen; bey den Schützen-Compagnien.
Daher die Abschießung in den Bedeutungen des Activi.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.