- Abschienen
Abschienen, verb. reg. act. 1) Mit den gehörigen Schienen versehen. 2) Die Schienen abnehmen. 3) In dem Bergbaue einiger Gegenden, eine Grube abziehen oder abmessen. Daher wird in den Ungarischen Bergwerken der Markscheider Abschiener genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.