- Etter, der
* Der Êtter, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, besonders in Oberschwaben und am Oberrheine übliches Wort, die Grenzen, die Einfassung eines Ortes, besonders die Grenzen der Dorf- und Feldflur, und die innerhalb derselben gelegenen Grundstücke zu bezeichnen. Inner Etters, innerhalb des Dorfes, der Feldflur u.s.f. Außer Etters, außerhalb derselben. Daher der Etterzaun, der Grenzzaun, das Etterkreuz, das Grenzkreuz, der Etterzehente, der kleine Zehente oder Schmalzehente, welcher innerhalb der Gärten und deren Befriedigung wächset. S. Schilters Glossar. v. Ethere.
Anm. Dieses alte Wort lautet in den gemeinen Oberdeutschen Mundarten Ether, Eder und Ider. Es ist sehr alt, und kommt unter andern schon in dem Longobardischen Gesetze vor, wo für Etterzaun, Derzon, in bessern Ausgaben aber Iderzon stehet. Da für Etterzaun in dem alten Baierischen Gesetze auch Ezzifcun gefunden wird, so scheinet Etter zu Esch, Ösch zu gehören, denn t und s werden in den Mundarten einander sehr oft untergeschoben; S. 3 Esche. Im Angels. ist Heder und Eodur ein Zaun, und im alten Schwedischen bedeutet Ettur das Ende, Dags Ettur, das Ende des Tages, der Abend. S. auch Ort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.