- Abseyn
† Abseyn, verb. irreg. neutr. (S. Seyn,) welches sehr elliptisch ist, und daher im Hochdeutschen entweder gar nicht mehr gehöret wird, oder doch nur im gemeinen Leben vorkommt. Es bedeutet, 1) abgesondert seyn. Der Nagel ist ab, abgebrochen. Dem Bilde ist der Kopf ab, abgestoßen. Da Holoferni der Kopf ab war, abgehauen war, Richt. 15. 2) Abgelaufen seyn. Die Spule ist ab, ich will eine andere hohlen. 3) Abgeschaffet, aufgehoben, entkräftet seyn. Die Verheißung ist abe, Röm. 4, 14. Auf eben diese Art sagt man noch in den Rechten, besonders in den Reichskanzelleyen: dieses soll nichtig, todt und ab seyn, abgeschaffet seyn.
Anm. Weil dieses Zeitwort sehr elliptisch ist, so schreibt man es lieber getheilet, ab seyn. In Oberdeutschland bedeutet es auch so viel als entstehen, unterlassen. Z.B. die wir nicht abseyn werden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.