Fatalien, die

Fatalien, die

Die Fatālien, sing. inus. in den Rechten, die den Parteyen bestimmte Zeit, innerhalb welcher etwas bey Verlust seines Rechtes geschehen muß; dies fatalis, fatale.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Frist — Frist, 1) im Proceßrecht ein Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach gesetzlicher Vorschrift (Noth , Ordnungs F., Fatalien), od. nach der Bestimmung des Gerichts (Richterliche F.). od. nach der Übereinkunft der Parteien unter Genehmigung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frist — heißt im weitesten Sinne jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn ist die von der Verjährung (s.d.) zu unterscheidende F. der Zeitraum, innerhalb dessen etwas geschehen muß. Man unterscheidet drei Arten solcher Fristen, je nachdem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Desertĭon — (v. lat. Desertio), 1) (Criminalr.), das Verbrechen eines Soldaten, der ohne Erlaubniß seine Heeresabtheilung verläßt, um nicht zurückzukehren (Desertor, Deserteur). Bei den Griechen wurde der Deserteur (Automolos, Leipotaketes) meist am Leben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frist — Frist, der Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach dem Gesetze (Nothfrist, Fatalien) od. nach richterlicher Bestimmung eine Prozeßhandlung vorgenommen werden muß. Die Versäumung der dilatorischen F. (der erstreckten F.) bedingt nicht unmittelbar …   Herders Conversations-Lexikon

  • Frist — Frist, im jurist. Sinne ein Zeitraum, innerhalb dessen ein Rechtsakt vorzunehmen ist. Man unterscheidet gesetzliche, richterliche und gewillkürte F., je nachdem ihre Dauer durch Gesetz, Richter oder Parteivereinbarung normiert ist. Peremtōrisch… …   Kleines Konversations-Lexikon

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