- Absondern
Absondern, verb. reg. act. von einem andern Dinge sondern oder trennen, als ein allgemeiner Ausdruck, der die besondere Art und Weise unbestimmt läßt. 1) Eigentlich, dem Orte nach. Ein räudiges Schaf von der Herde, die Lämmer von den Schafen absondern. Die Gefangenen von dem Regimente absondern. Ein großer Fluß sonderte uns von einander ab. Er lebt von allen Menschen abgesondert. Ein abgesonderter Ort. Man sondere den Begriff der Tugend von der Freundschaft ab, so verschwindet ihr Werth und ihr heiliger Glanz, Gell. Fleisch, Muskeln, Drüsen, Häute, sind in den thierischen Körpern lauter Maschinen, welche theils salzige, theils öhlige, theils geistige, theils wässerige Theile aus dem Blute absondern; so lange diese Absonderungen (Secretiones) gehörig von Statten gehen, befindet sich der Mensch in seinem natürlichen gesunden Zustande. 2) In Gedanken absondern, eine Sache deutlicher als eine andere denken, abstrahiren, wofür einige das unbequeme abziehen einführen wollen. Sich Merkmahle von etwas absondern, abstrahiren. Daher die Absonderung, die Abstraction, und das Absonderungsvermögen, die Kraft der Seele, Dinge von einander abzusondern. 3) Der Verbindung, dem Zusammenhange, der Gemeinschaft nach. Sich von einer Gesellschaft absondern. Sich von der Welt absondern. So auch in den Rechten, besonders in Niedersachsen, mit Reichung eines Theils seines Vermögens von allen künftigen Ansprüchen auf seine Verlassenschaft abfinden. Ein Kind absondern. Abgesonderte Kinder, Brüder, Schwestern. Man pflegt diese Handlung auch abfinden, ablegen, abtheilen und in Soest abschichten zu nennen. Doch wird zu der Absonderung besonders erfordert, theils daß solche von den Ältern bey ihren Lebzeiten, theils aber auch mit Einwilligung der Kinder geschiehet. Das Hauptwort, die Absonderung, kann in allen obigen Bedeutungen gebraucht werden. Anm. Angels. asyndrian, Schwed. afsindra, Holl. afzonderen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.