- Fertigen
Fêrtigen, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen fast veraltet ist, und noch im Oberdeutschen vorkommt, fertig machen. 1) Für verfertigen. Ein Bild fertigen, Es. 40, 20. Der Schmid muß denken, wie er das Werk fertige, Sir. 38, 30, 31. 2) * Für abfertigen. Einen Bothen fertigen. Ein Schiff, einen Fuhrmann fertigen. Im Oberdeutschen sind Fertiger oder Gutfertiger, solche Personen, welche die Waaren anderer durch Schiffer oder Furhleute fortschaffen, Güterbestäter, Spediteurs. 3) * Für ausfertigen, daher noch an einigen Orten die kleine Lehenwaare, welche den Beamten für die Ausfertigung des Lehnbriefes, oder Lehnscheines gegeben wird, die Fertigungsgebühr heißt. 4) * Sich fertigen, sich eilig begeben, verfügen. Sie fertigten sich durch den Jordan, vor dem Könige her, 2 Sam. 19, 17. 5) * Die Gewähr leisten; daher die Fertigung, die Gewährleistung, und Fertigungsbrief, die schriftliche Versicherung derselben. An andern Orten ist der Fertigungsbrief so viel als ein Bezirkbrief, eine Urkunde oder Vertrag wegen der Mark- und Grenzsteine.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.