Flaggen-Officier, der

Flaggen-Officier, der

Der Flaggen-Officier, des -s, plur. ut nom. sing. in der Seefahrt, ein hoher Befehlshaber zur See, der eine Flagge zu führen berechtigt ist; dergleichen der Admiral, Vice- oder Contre-Admiral, und der Schout by Nacht sind. S. Flagge 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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