- Flecken
Flêcken, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.
1. Als ein Activum. 1) Mit Flecken, d.i. kleinen Stellen von einer andern Farbe versehen; in welchem Verstande aber nur das Mittelwort gefleckt üblich ist; Nieders. placked. Ein weißes Pferd schwarz gefleckt. Ein röthliches Gemisch zieht von dem Berge sich ins Thal, von immer grünen Tannen und Fichten gefleckt. Geßn. Die bunt gefleckte Haut der Schlange. Von fehlerhaften Flecken ist dieses Wort nicht, wohl aber fleckig und befleckt üblich. 2) In den Münzen, dem kleinen Gelde das gehörige Verhältniß der Größe geben. 3) Bey den Nadlern wird der Draht geflecket, wenn er flach geschlagen wird. 4) Die Schuhe, Absätze flecken, neue Flecke von Leder auf die Absätze befestigen. Im Oberd. fleckt man auch Kleider, Strümpfe u.s.f. welche im Hochdeutschen geflickt werden; S. Flicken.
2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) An den Flecken, d.i. Masern, danieder liegen; doch nur im Oberdeutschen. 2) Fehlerhafte Flecken verursachen. Schwarze Kirschen flecken. Das Öhl, das Fett flecket. Wasser fleckt zwar nicht, aber es benimmt doch den Glanz. Nieders. auch placken. 3) Leicht fehlerhafte Flecken bekommen, annehmen. Weiße Kleider flecken leicht. Nieders. auch placken. 4) Vom Flecke kommen, in der niedrigen Sprechart. Es will nicht flecken, man kommt wenig von der Stelle, bringt nichts vor sich, kommt in der Sache nicht weiter; in Baiern, es schlaunet nicht. S. Schleunig.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.