- Flicken
Flicken, verb. reg. act. 1) Durch Aufsetzung eines Fleckes oder Flickens ausbessern, wieder ganz machen. Die Kleider, die Wäsche, die Strümpfe flicken. Gestickte Schuhe. Eine Pfanne, einen Kessel flicken. Im Stande der gestickten Hosen leben, im Ehestande. In weiterer Bedeutung, für ausbessern, ergänzen überhaupt. Die Netze flicken, Matth. 4, 21. Das Dach flicken, eine Wand flicken. Der Arzt flickt lange an dem menschlichen Körper, Sir. 10, 11.
Minister flicken am Staat,
Die Richter flicken am Rath,
Der Pfarrer an dem Gewissen,
in der komischen Schreibart,
Weiße.
2) Im entgegen gesetzten Verstande, in Flecke oder Stücke reißen, schlagen, brechen; in welchem Verstande es vornehmlich im Niedersächsischen üblich ist. Im Hochdeutschen sagt man auch im Scherze, die Hunde haben einem Thiere das Fell geflickt, wenn sie dessen Haut an mehrern Stellen verwundet haben. S. Pflücken, Flickgans und Flickhäring.
Anm. Das Hauptwort die Flickung ist nicht üblich. Im Nieders. lautet dieses Wort in der ersten Bedeutung flicken, im Dän. flikke, im Schwed. flicka, im Böhm. flekowati. In der zweyten Bedeutung gehöret das Schwed. flåcka, und Isländ. fleika, theilen, zerreißen, gleichfalls hierher. Daß es von Fleck herkomme, erhellet unter andern auch aus dem Oberdeutschen, wo es auch flecken lautet. In eben dieser Mundart ist statt dieses Zeitwortes auch bletzen, und im Nieders. auch lappen üblich. S. Fleck.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.